Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und erfolgt im Anschluss an die Untersuchung, Behandlung oder Operation.

Bei einem Notfall gelten erhöhte Gebührensätze für Notfallleistungen nach der Gebührenordnung (GOT).

Bitte beachten Sie, dass die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Februar 2020 um eine sogenannte "Notdienstgebühr" ergänzt wurde. Diese Gebühr ist wie folgt zu berechnen:

- Es muss eine pauschale "Notdienstgebühr" bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,-- € (netto) berechnet             werden.        

- Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.

  Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

Diese Notdienstgebühren gelten zu folgenden Zeiten:

täglich von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nachts)

von Freitags 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie

von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages

 

Sie haben die Möglichkeit, entweder in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

 

 

Weitere Infos zur GOT finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik "Für Tierhalter" / "GOT")

Weitere Infos zum Notdienst finden Sie auf unserer Homepage unter "INFO" und auf www. bundestieraerztekammer.de

(Rubrik: "Für Tierhalter"/"Tipps für Tierhalter"/"Notdienstflyer"